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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein: Die Teilnehmer müssen gesund und in der Lage sein, mindestens 15 Minuten lang ohne Unterbrechung schwimmen zu können. Buchungsbedingungen für Kojencharter: An Bord werden Entscheidungen unter Berücksichtigung des Programmablaufs nach Möglichkeit gemeinsam und im Rahmen guter Kameradschaft getroffen. Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass dem Skipper in Zweifelsfällen, insbesondere aber in Fragen der Sicherheit und Seemannschaft, die letzte, für die Crew verbindliche Entscheidung vorbehalten bleibt. Verpflegungsabrechnung: Zu Beginn eines Törns wird von jedem Teilnehmer auf dem Schiff die Bordumlage vor Ort und je Person in eine Bordkasse einbezahlt. Bordkasse: Die Bordkasse versteht sich als gemeinsame Kasse der Teilnehmer/Crew, aus der alle Betriebskosten der Yacht wie Verpflegungskosten der Teilnehmer/Crew, Hafengebühren, Diesel, Benzin sowie die Endreinigung der Yacht bezahlt werden. Die Höhe der Einlage ist abhängig von den Bedürfnissen der Teilnehmer und somit vorab nicht festzusetzen. Nicht enthaltene Leistungen: Sofern nicht anders angegeben, sind Anreise, Verpflegung, freiwillige und obligatorische Trinkgelder, persönliche Ausgaben, alle optionalen Leistungen wie z.B. Exkursionen, Transfers, Zoll-, Hafen- und Einklarierungsgebühren, Kaution, Versicherungen wie z.B. Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung, Verbrauchskosten der Yacht wie z.B. Diesel sowie i.d.R. die Endreinigung der Yacht nicht im angegebenen Preis enthalten. Haftung: Die Teilnehmer stellen den Skipper und den Veranstalter ausdrücklich von jeglichen Ersatzansprüchen und Haftungen für direkte und indirekte Schäden (Personen- und Sachschäden) frei, soweit Ersatzleistungen nicht durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind. Dieser Verzicht schliesst auch die Ansprüche mittelbar Geschädigter (z.B. Unterhaltsberechtigte) ein. Der Abschluss von Reiseversicherungen inkl. Unfallversicherung wird empfohlen. Programmablauf: Der ausgeschriebene Verlauf der Veranstaltung, des Törns und der Wettfahrten sowie andere Einzelheiten im Programmablauf unterliegen Einflussfaktoren wie Wetter, Seeverhältnissen und besonders bei Fernreisen gewissen Unwägbarkeiten bezüglich organisatorischer Fragen vor Ort. Änderungen im Ablauf können daher kurzfristig nötig sein und führen nicht zu Minderungsansprüchen. Anmeldung: Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Für uns wird der Vertrag bindend, wenn wir Ihre Anzahlung erhalten und Ihnen gegenüber die Buchung bestätigt haben. Der Anmelder ist als unser Vertragspartner gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil sich z.B. Einzelheiten geändert haben, so können Sie -selbstverständlich kostenlos- innerhalb von 10 Tagen zurücktreten, andernfalls wird der abweichende Inhalt verbindlich. Zahlungsbedingungen: Die Kurs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig: a) 20% der Gebühr sofort nach Rechnungseingang b) Restbetrag bis spätestens 60 Tage vor Reiseantritt c) bei Anmeldung innerhalb von 60 Tage vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Leistungsänderungen, Leistungsstörungen: Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und den dazu aufgeführten Hinweisen sowie aus dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages. Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abweichen, sind nur verbindlich nach Bestätigung unsererseits. Segeltörns: Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard (Standard = Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist (auch für den ersatzweisen Einsatz von Einrumpfyachten anstelle eines ursprünglich geplanten Katamarans). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Die ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Rücktritte und Umbuchungen: Nach abgeschlossener Reiseanmeldung ist ein Rücktritt vom Vertrag nur mit folgenden Stornokosten möglich: Bis 60 Tage vor Reiseantritt: 15% Ab dem 59.-30. Tag vor Reiseantritt: 25% Ab dem 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 50% Ab dem 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 70% Ab dem 14.-1. Tag vor Reiseantritt: 90% Bei Nichterscheinen: 100% Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so können wir zurücktreten. Wir werden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung übersenden. Bei Absage erhält der Teilnehmer den gezahlten Reise- bzw. Teilleistungspreis in voller Höhe umgehend zurück. Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, so daß eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und ggf. Erstattungen anrechnen lassen. Abtretung: Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten. Mitwirkungspflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden zu mindern,zu seiner Behebung beizutragen und den Leistungsträger unmittelbar zu informieren. Können Reklamationen nicht an Ort und Stelle geklärt und bereinigt werden, müssen Sie mit dem örtlichen Leistungsträger zusammen eine Niederschrift über die Beanstandungen abfassen. Ohne diese Niederschrift können Ihre Ansprüche nicht geprüft und anerkannt werden. Sie muss zusammen mit der geltendmachung der Ansprüche spätestens 4 Wochen nach vertraglichem Reiseende bei uns eingegangen sein. Die Ansprüche verjähren 6 Monate nach vertraglichem Reiseende. Pass-,Zoll-,Devisen- u. Gesundheitsvorschriften: Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits- und sonstiger Einreisevorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich und trägt alle Folgen einer eventuellen Nichtbeachtung. Datenschutz: Hinweis gemäß Datenschutzgesetz: Wir speichern Ihre Daten für unsere betriebsinternen Erfordernisse. Wir verpflichten uns, Ihre Daten nicht ohne Einverständnis an unbeteiligte Dritte weiterzugeben und gegen Missbrauch zu schützen. Charterbedingungen Y.S.M. Yachting and Travel S.L.: Die Chartergebühr ist in zwei Teilen fällig. 50% bei Vertragsabschluss sowie 50% bis 6 Wochen vor Ankunft. Die Gebühr enthält:
Wird die erste Anzahlung nicht termingerecht bezahlt, kann der Vercharterer das Schiff anderweitig verchartern. Ausfallbeträge hat der Charterer zu ersetzen. Der Schiffsführer erhält nach Eingang der Restzahlung (6 Wochen vor Anreise) ein Schreiben des Vercharterers für die Abfrage der letzten Details wie Übernahme/Rückgabezeiten, Bestellung der Bettwäsche, Aussenborder, Cabrera Genehmigung, Handynummer des Skippers, Crewliste, Einkaufsliste etc.
Übergabe der Yacht: Der Vercharterer verpflichtet sich, die vercharterte Yacht zu Beginn des Chartertermins dem Charterer seeklar, sauber und mit gefüllten Tanks für Wasser, Treibstoff/Gas zu übergeben. Schiffszustand, technische Funktionen und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste vom Charterer bei Übernahme genau überprüft und durch Unterschrift bestätigt. Kann der Vercharterer auch ohne sein Verschulden die Charteryacht oder eine gleichwertige Yacht nicht zu Beginn des Chartertermins übergeben, so ist er zur zeitanteiligen Rückzahlung des Charterpreises ohne Abzug verpflichtet. Nicht funktionierende Teile (insbesondere elektronische Bauteile) sofern sie die Funktionsfähigkeit, Seetüchtigkeit und Navigationsfähigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Minderung oder zu einem Rücktritt. Kann die vercharterte oder eine gleichwertige Yacht nach Ablauf von 48 Stunden nach dem Beginn der Charterperiode nicht übergeben werden, so ist der Cahrterer berechtigt, durch einseitig schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer vom Vertrag zurückzutreten. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so ist der gesamte Charterpreis sofort zur Rückzahlung fällig. Weitergehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Der Vercharterer ist berechtigt, die Übergabe der Yacht zu verweigern, sofern der Charterer/Schiffsführer nicht über die entsprechende Qualifikation verfügt (= von der Versicherung anerkannter Bootsführerschein entsprechend seiner Nationalität). In diesem fall verbleibt dem Vercharterer die volle Chartergebühr. Versicherung: Die Kasko-Versicherung deckt alle Schäden an der Yacht, welche nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind. Die Kaution deckt den Selbstbehalt dieser Versicherung. Bei Segelyachten: 1.000,- bis 42Fuss, EUR 2.000,- von 43 bis 50 Fuss. Die Haftpflichtversicherung (Schaden gegenüber Dritten) deckt Personen- und Sachschäden bis zu EUR 5.000.000,-. Alle Prämien für die Versicherungen sind in der Chartergebühr enthalten. Es besteht die obligatorische Personen- Unfallversicherung. Der Charterer ist sich bewusst, dass Schäden oder Verluste , welche durch Bruch dieses Vertrages, mutwillig oder fahrlässig verursacht wurden, durch die Versicherung nicht gedeckt sind und in voller Betragshöhe, unabhängig der hinterlegten Kaution, durch den Charterer bezahlt werden müssen. Beiboot und Zubehör, einschließlich Außenbordmotor, ist gegen Diebstahl oder Verlust nicht versichert. Dies beinhaltet Begleitpersonen, die vom Vercharterer für die Yacht-Reise des Charterers verpflichtet wurden. Der Vercharterer haftet nicht für Verlust oder Schäden von persönlichen Gegenständen oder Verletzungen, die aus dem Gebrauch der Yacht oder deren Ausrüstung resultieren. Wir empfehlen dem Charterer dringendst, eine Personen-Unfallversicherung für die eigene Crew und die Begleitpersonen abzuschließen. Ebenso kann z.B. über Yacht-Pool eine Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Benutzung der Yacht:
Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft pfleglich und ordentlich zu behandeln und zu handhaben sowie die Vorschriften der See- und Hafenämter als auch der Zollbehörde und der örtlichen Polizei zu respektieren und entsprechend zu handeln. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung selbst unwillentlicher Art, diesen zuvor genannten Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an Yacht, Ausrüstung und Personen entsprechend auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Der Charterer verpflichtet sich, nur die zulässige Höchstzahl an Personen entsprechend der Anzahl der Kojen und wie auf der Crewliste angegeben wurden, an Bord zu nehmen. Der Charterer wird andere Yachten nur im ausdrücklichen Notfall schleppen und die gecharterte Yacht auch nur im ausdrücklichen Notfall (wenn die Mannschaft oder die Yacht in höchstem Masse gefährdet sind) schleppen lassen. (In diesem Fall nur mit eigener Trosse, um hohe Bergungskosten zu vermeiden). Der Lohn für das Schleppen muss vorher ausgehandelt und möglichst schriftlich oder durch Zeugen bestätigt werden.
Der Charterer verpflichtet sich:
Fahrtgebiet: Als Fahrtgebiet gilt das gebiet der Balearen als vereinbart. Ein Verlassen dieses Gebietes ist nur nach Absprache mit dem Vercharterer (zeitlich ausreichend vor Abfahrt) zulässig.
Havarien:
Treten während der Dauer des Chartervertrages Schäden an der Yacht oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer unverzüglich telefonisch oder per Fax den Vercharterer zu informieren, um mit ihm Kosten und die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Bei größeren Schäden sowie bei Havarien, möglicher Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahmung oder Behinderung des Schiffes, ist der Vercharterer unverzüglich telefonisch oder per Fax zu benachrichtigen. Der Charterer hat alles zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der Folgeschäden (wie Ausfall und dergleichen) dienlich ist, sowie in Absprache mit dem Vercharterer gegebenenfalls Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu überwachen und in Vorlage zu treten. Es dürfen keine Reparaturen ohne Zustimmung des Vercharterers veranlasst oder vorgenommen werden. Lässt sich ein Schaden nicht unterwegs beheben und ist eine Rückkehr den Umständen nach vertretbar, so ist der Charterer gehalten, nach Abstimmung mit dem Vercharterer vorzeitig zurückzukehren, so dass die Reparatur vor Beginn der Folgecharter am Stützpunkt durchgeführt werden kann. Unfälle und Havarien mit Beteiligung Dritter müssen umgehend dem Vercharterer gemeldet werden. Dabei sind die Personalien sowie Schiffstypen, Schiffsnamen und die Namen aller Havarienbeteiligten festzuhalten. Der Charterer verfasst darüber einen Bericht für den Vercharterer und allenfalls die Versicherung. Dieser muss von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden. Kosten für die Behebung von Verschleißteilen und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung zurückerstattet. Alle anderen Schäden sowie Aufwendungen über abhandengekommene Schiffsausrüstung trägt der Charterer. In vorgenannten Fällen ist der Vercharterer berechtigt, bei Rückgabe der Yacht die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten oder einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers werden nicht ausgeschlossen, wenn z.B. eine Havarie verschwiegen wird. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht wir die Kaution sofort zurückgegeben. Falls sich der Vercharterer und der Charterer betreffend der Schadenshöhe, -ursache oder –verantwortlichkeit nicht einigen können, wird ein anerkannter Schadensinspektor beigezogen. In diesem Fall bleibt die kaution in Gewahr des Vercharterers bis zum definitiven Entscheid.
Rückgabe der Yacht:
Die Rückgabe des Schiffes hat zum vereinbarten Termin, spätestens bis 17.00 Uhr in der Marina Alboran zu erfolgen. Eine kostenlose Übernachtung bis zum folgenden Tag – Abgabe der Yacht bis 08.00 Uhr – ist möglich, sofern keine dringenden Reparaturen durchgeführt werden müssen. Die Yacht ist sauber und vollgetankt zurückzugeben. Falls nicht getankt wurde, berechnet der Vercharterer den aktuellen Tarif/Liter plus eine Tankpauschale von EUR 100,-. Falls der Fäkalientank nicht geleert wurde, berechnet der Vercharterer EUR 150,- (bei Verstopfung EUR 300,-). Die Rückgabe der Yacht ist erfolgt, sofern diese von sämtlichen Crewmitgliedern mit ihrem persönlichen Gepäck geräumt ist und an den Vercharterer nach dessen Prüfung auf Mängelfreiheit zurückgegeben wurde. Etwaige Mängel, bzw. Schäden sind dem Vercharterer auf jeden Fall zu melden. Bei Rückgabe wird die Checkliste vom Charterer unterschrieben. Wird dies nicht getan ist die Übergabeliste bindend. Verspätete Rückgabe: Bei verspäteter Rückgabe hat der Charterer pro Tag die doppelte Chartergebühr der Tagescharter zu bezahlen, wenn die Verspätung auf seinem Verschulden beruht. Darüber hinaus trägt der Charterer die dem Vercharterer und der Nachfolgecrew entstandenen Kosten, wie Hotel, Porti, Telefon und Sonstiges. Sollte der Törn an einem anderen Platz als dem vereinbarten Hafen beendet werden müssen, ist der Vercharterer rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Charterer verpflichtet sich in diesem falle zur Wahrung der Überwachungsaufgaben, bei der Yacht zu bleiben, bis der Vercharterer oder dessen Vertreter die Yacht übernommen hat. Die Yacht gilt erst dann als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn sie in diesem Rückgabehafen abgenommen und durchgecheckt worden ist. Der Charterer trägt die hierbei entstehenden Kosten und Folgekosten. Der Charterer muss die Yacht deshalb in den letzten 24 Stunden vor Vertragsende in ausreichender Nähe zum Rücklaufhafen halten. Als Verspätung gilt ebenfalls die nach Rückgabe benötigte Zeit für Reparaturen von Schäden oder Reinigungsarbeiten, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Rücktrittsbedingungen:
Nach abgeschlossenem Chartervertrag ist ein Rücktritt vom Vertrag nur mit folgenden Stornokosten möglich:
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Weiteren empfehlen wir Ihnen, einen Teilnehmervertrag mit Ihren Crewmitgliedern abzuschließen, welcher Ihnen im Verhinderungsfalle einer oder mehrerer Personen das Recht gibt, geeignete Ersatzpersonen zu suchen um diesen vertrag zu erfüllen. Der Vercharterer ist berechtigt, seine leistung zu verweigern (vom Vertrag zurückzutreten), wenn der Charterer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
Verletzung der Vertragspflichten: Bei Verletzung von Vertragspflichten haften der Charterer und seine Crew dem Vercharterer gegenüber für alle entstehenden Folgen gesamtschuldnerisch. Soweit der Vercharterer für vom Charterer zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht werden sollte, stellt der den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei. Der Charterer hat ein verschulden seines Schiffsführers in gleichem Umgang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Rechtsgrundlage und Teilnichtigkeit: Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen und formellen Recht des Landes, in welchem die Yacht gechartert wird (Spanien). Sollte ein Teil dieses Vertrages ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind ungültig. Reklamationen: Beanstandungen betreffend der Yacht oder des Vercharterers müssen am Ende des Törns mit der genauen gegengezeichneten Ausfertigung des Rückgabeprotokolls an Ort dokumentiert werden. |